AGB – Eigentumsvorbehalt, Sicherung und Recht
§ 8 Eigentumsvorbehalt und Pflichten des Kunden
Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.
Bei Zahlungsverzug oder vertragswidrigem Verhalten des Kunden können wir die Ware zurücknehmen.
Die Rücknahme gilt als Rücktritt vom Vertrag; erzielte Verwertungserlöse werden auf offene Forderungen abzüglich angemessener Kosten angerechnet.
Pflichten des Kunden
Der Kunde ist verpflichtet, die Ware pfleglich zu behandeln und auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlschäden ausreichend zu versichern.
Wartungs- und Inspektionsarbeiten sind rechtzeitig und auf eigene Kosten durchzuführen.
Pfändungen und Drittzugriffe
Der Kunde muss uns unverzüglich informieren, falls Dritte auf die Ware zugreifen (z. B. Pfändung).
Wir können in diesem Fall eine Drittwiderspruchsklage nach § 771 ZPO erheben.
Kosten, die Dritte nicht erstatten, trägt der Kunde.
Weiterverkauf durch den Kunden
Der Kunde darf die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiterverkaufen.
Alle Forderungen aus der Weiterveräußerung (einschließlich Mehrwertsteuer) werden bereits jetzt an uns abgetreten.
Der Kunde bleibt zum Einzug der Forderungen berechtigt, solange er seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt.
Verarbeitung, Umbildung und Vermischung
Verarbeitung oder Umbildung der Ware erfolgt stets für uns.
Bei Vermischung oder Verarbeitung mit fremden Gegenständen erwerben wir Miteigentum im Verhältnis des Warenwerts zur neuen Sache.
Bei Vermischung, bei der die fremde Ware Hauptsache wird, überträgt der Kunde anteilig Miteigentum an uns und verwahrt dieses für uns.
Sicherung durch Abtretung
Alle Forderungen, die durch Verbindung der Ware mit einem Grundstück gegen Dritte entstehen, werden ebenfalls zur Sicherung unserer Forderungen an uns abgetreten.
Freigabe von Sicherheiten
Auf Verlangen des Kunden werden Sicherheiten freigegeben, soweit deren realisierbarer Wert die gesicherten Forderungen um mehr als 10 % übersteigt.
Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.
§ 9 Gerichtsstand und anwendbares Recht
Gerichtsstand
Für Kaufleute gilt unser Geschäftssitz in 41352 Korschenbroich als Gerichtsstand.
Wir sind jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
Anwendbares Recht
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Das UN-Kaufrecht (CISG) ist ausgeschlossen.
Erfüllungsort
Sofern nichts anderes in der Auftragsbestätigung angegeben ist, gilt unser Geschäftssitz als Erfüllungsort
